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http://www.archmatic.com/glossar/z_webspace.htm

siehe auch (auf anderen Seiten):

Autoresponder
Domain
HTML
LINUX
Mailinglisten 
PHP
Server / Web-Server
SQL-Datenbanken
World Wide Web (WWW, 3W, Web)

siehe auch Beitrag im AEC-WEB (nur mit einer Online-Verbindung):

kommentierte Beispiele von Web-Seiten

      
 


siehe auch WEBfacility-
Angebote
von ARCHmatic

 

 
WEBspace (WEBfacilities)

Zusammenfassung von Internet-Diensten (daher das "Web") und Serviceleistungen, die benötigt werden, um eine eigene Internet-Präsenz aufbauen zu können, ohne deshalb mit eigener Hardware einen eigenen Web-Server einrichten zu müssen - dazu gehören je nach Angebot u.a.:

  • Speicherplatz (daher das "Space") für die HTML-Dateien, Bilder und anderen Elemente aus denen sich eine Site zusammensetzt.
  • Traffic - abrufbare Datenmenge. An dieser Stelle ist Vorsicht geboten: wenn z.B. 500 MB Traffic pro Monat vereinbart wurden, die Internet-Präsenz sich aber gut entwickelt und viele Besucher hat, dann muß schnell nachgezahlt werden. Man sollte also darauf achten, möglichst unbegrenzten Traffic zu erhalten.
  • eine oder mehrere E-Mail-Adressen bzw. E-Mail-Accounts
  • ggfls. eine regelmäßige Abrufstatistik (Wer, Wann, Womit, Wie, Warum... ALLES abrufbar)
  • ggfls. FTP Zugriff
  • ggfls. die Unterstützung von CGI, PHP, SQL-Datenbanken, Autoresponder-E-Mails und/oder Mailinglisten

In der Regel gehört die Anmeldung einer Domain nicht zum Webspace. Dieses wird aber vom Webspace-Anbieter trotzdem gerne übernommen; man sollte dann darauf, daß der Anbieter die Domain freigibt, wenn man sein Web-Angebot einem anderen (preiswerteren) Webspace-Anbieter anvertrauen möchte.
 

 



 

Farce bzw. Posse im Sommerloch 1999:
"Webspace" und "Sitepromotion" geschützte Begriffe?

Normalerweise sind Begriffe des täglichen Sprachgebrauchs nicht als Markenname schützbar. Problematisch wird es aber bei englischsprachigen Begriffen: Ist "Webspace" im deutschen Sprachgebrauch üblich? Das Patentamt meint "Nein". Es handle sich um einen "sprachregelwidrigen fremdsprachlichen Begriff". Wer das Wort also künftig auf seiner Site verwendet, muß damit rechnen, von der Kanzlei Gravenreuth eine Abmahnung zugesandt zu bekommen. Laut Freiherr von Gravenreuth hat sein Mandant, Klaus Thielker aus Lünen (seine Homepage), die Wortmarke "webspace" beim deutschen Patentamt eintragen lassen. Die Eintragung erfolgte am 7. Juni 1999. Neben der Abmahnung wegen der nicht erlaubten Benutzung wird eine Kostenrechnung in Höhe von rund 1290 Mark mitgeschickt. Gravenreuths abenteuerliche Erklärung:

Zur Kennzeichnungsfähigkeit von "Webspace" darf ich darauf hinweisen, daß bei fremdsprachlichen Begriffen bei sprachregelwidrigen Wortzusammensetzungen die Rechtsprechung von einer kennzeichnungskräftigen zusammengesetzten Bezeichnung ausgeht. "Web" ist wörtlich mit "Netz" und sinngemäß mit "Internet" zu übersetzen. Die Übersetzung von "space" ist bekanntlich "Raum". Es gibt keinen "Netzraum" bzw. "Internetraum". Das Internet ist nicht greifbar, so daß es insoweit auch keinen "Raum" im eigentlichen Sinn geben kann".

Man merkt die geistigen Verrenkungen, die notwendig sind, um die Tatsache zu vernebeln, daß das Wort "Webspace" einfach ein Synonym für (im Internet angebotenen) Speicherplatz ist und auch von großen Firmen wie STRATO ganz selbstverständlich verwendet wird. Es mag allerdings sein, daß er diesmal den Bogen überspannt hat.

Die "Webspace"-Abmahnungen sind im Internet - speziell in verschiedenen Newsgroups wie de.soc.recht.misc oder de.comm.provider.webspace - heiß diskutiert worden. Dabei war ein allgemeines Unverständnis der vorrangige Tenor. Unterdessen haben sich schon einige Provider zusammengeschlossen, um eine gemeinsame Löschungsklage beim Münchner Patentamt zu erwirken.

Dasselbe gilt ab sofort für Anbieter, die den Begriff "sitepromotion" benutzen. Im Gegensatz zu Gravenreuth, die sich mit der Zusendung einer Abmahnung begnügt, bietet der Besitzer des Markennamens "sitepromotions", die Firma Management-Software, den Website-Betreibern immerhin an, das Wort gegen Entrichtung einer "Lizenzgebühr" weiter zu verwenden. Sinnvoll erscheint eine solche Vorgehensweise dem gesunden Menschenverstand nicht. Dank des Internets sind viele englische Begriffe heute allgemein üblich, und es redet eigentlich niemand von "Internet-Platz", wenn er Webspace meint. Das Team von Online-Recht hat daher bereits eine "Initiative gegen Marken-Grabbing" gestartet, die als Anlaufstelle für Betroffene dienen soll.

siehe auch:

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