SPAM / EuroCAUCESPAM, Spaming, Werbe-E-Mails, Werbung, Emails, Commercial E-Mails, EuroCAUCE, Sülze

      
 


 

http://www.archmatic.com/glossar/z_spam.htm

SPAM
EuroCAUCE

siehe auch (auf anderen Glossar-Seiten):

E-Mail
Newsgroup
Netiquette: Umgangsregeln Regeln im Netz

      
 


 

 
SPAM

frei übersetzt: Sülze. Müll und Wurfsendungen in elektronischer Form (E-Mail), oft kommerzieller Art, die gewöhnlich an viele nicht daran interessierte Empfänger gesendet werden - siehe auch UCE.
 

 


 

Gerichtsurteil gegen E-Mail-Werbung
(Meldung des PC-WELT-Mailing-Dienstes vom 6. Februar 1998)

Das Landgericht Traunstein hat den Antrag auf ein Revisionsverfahren gegen sein Urteil über das unaufgeforderte Versenden von E-Mail-Werbung (Spam) abgelehnt. Es hatte am 14.10.97 einem Unternehmen unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 500.000 Mark verboten, E-Mail-Werbung zu versenden. Das Argument, Spam sei mit gewöhnlicher Briefkastenleerung vergleichbar und damit rechtens, wurde zurückgewiesen. Spam, so das Gericht, sei eine viel größere Belästigung des Empfängers und durch den billigeren und gezielteren  Versand wettbewerbswidrig.

Milliardenverluste durch Junk-Mail
(Meldung des PC-WELT-Mailing-Dienstes vom 29. April 1998)

Junk-Mail, auch bekannt als Spam, ist weit mehr als nur ein lästiges Übel. Nach einer Studie des britischen Marktforschungsunternehmen Benchmark Research verursacht die Flut von Werbe-Mails, die keiner haben will, allein in Großbritannien und Irland Kosten von etwa 14 Milliarden Mark pro Jahr. Darin enthalten sind nicht nur die reinen Übertragungskosten, sondern auch der Zeitverlust für Lesen, Löschen oder Beantworten dieser elektronischen Belästigungen. 75 Prozent der 800 befragten Angestellten gaben an, dafür pro Tag eine Viertelstunde zu benötigen, bei 16 Prozent geht bis zu einer Stunde dafür drauf. Viele Anwender berichten auch von beleidigenden, obszönen oder sogar aggressiven Mails, die auch zu psychologischen Problemen führen können.

Landgericht Berlin erklärt E-Mail-Werbung für unzulässig
(Meldung der PC-Magazin-News vom 5.6.1998)

Das Zusenden unverlangter E-Mail-Werbungen hat das Landgericht (LG), berichtet der Computer-Informationdienst cid. Berlin in zwei Entscheidungen für unzulässig erklärt. Für den Fall der Zuwiderhandlung wurde den Werbenden ein Ordnungsgeld bis zu 500.000 DM auferlegt. Überquellende Briefkästen an der Haustür durch Werbung sind vielen Zeitgenossen ein Dorn im Auge. Jetzt beginnen sich auch die elektronischen Briefkästen zu füllen. Gerade Werbetreibende wissen die Vorteile der elektronischen Post des Internets zu schätzen. Per Mausklick lassen sich Werbesendungen mit minimalen Aufwand und Kosten an tausende Adressen versenden.
Ein Rechtsanwalt aus Berlin hatte nun die Nase voll. Er empfand Angebote für Urlaubsreisen und die eines Schaustellers für Achterbahnen und Karusselle in dem elektronischen Briefkasten seiner Kanzlei eher als Belästigung und setzt sich vor dem LG Berlin erfolgreich zur Wehr. Im einstweiligen Verfügungsverfahren untersagten die Richter zwei Unternehmen, den Rechtsanwalt künftig mit E-Mail-Werbung zu behelligen.
Bereits im letzten Jahr hatten andere Gerichte unverlangte Werbe-E-Mails an Privatpersonen für rechtswidrig erklärt. Das Landgericht Berlin schreibt diese Rechtsprechung fort. Neu ist, daß nun auch Privatpersonen ihren Unterlassungsanspruch selbst geltend machen können und auch Freiberufler oder Gewerbetreibende vor unverlangter Werbung geschützt sind (LG Berlin, AZ 16 O 201/98 und 16 O 301/98).

SPAM am 2000 erlaubt!?

Januar 1999: Laut EU-Richtlinie ist das Versenden von Werbe-E-Mails nicht verboten. Bis zum Jahr 2000 muss Deutschland die Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Auch der Deutsche Multimedia Verband (DMMV) beteiligt sich an den Lösungsvorschlägen. So soll das Versenden von Werbe-E-Mails zukünftig grundsätzlich erlaubt sein - einzige Hürden:

  • Die Versender sollen die Werbesendung kennzeichnen. In der Betreffzeile müsse das Wort "Werbung" oder zumindest ein Hinweis dieser Art zu finden sein.
  • Und der Umfang der E-Mail soll auf 5 KB begrenzt sein (was für eine Text-E-Mail sehr viel ist!)

Die Original-Mitteilung des DMMV: www.dmmv.de/presse/ec99_01.htm

Alexander Felsenberg, Geschäftsführer und Vizepräsident des DMMV erklärt "Uns ist wichtig, dass die Massenversendung von E-Mails auch in der Zukunft nicht unter Strafe gestellt wird, weil hier ein legitimes Interesse der Anbieter gegeben ist."

Ob die Surfer da mitspielen? Trotz der genannten Einschränkungen läuft die Internet-Gemeinde bereits Sturm gegen den DMMV, zumal eine Spam-Legalisierung den Kollaps fürs Web bedeuten könnte. Zehntausende von Firmen könnten mit geringstem Aufwand und minimalen Kosten hunderttausende von Werbe-E-Mails versenden, die alleine in Deutschland das Gesamt-Datenaufkommen des Webs (Ende 1998 schon rund 5 TeraByte pro Tag) vervielfachen würde.

Spiegel Online hat die Surfer dazu angeregt, jede Spam-Mail unaufgefordert an den DMMV beziehungsweise an die E-Mail-Adresse webmaster@dmmv.de weiterzuleiten.

 


 

 
EuroCAUCE

Abkürzung für "European Coalition Against Unsolicited Commercial E-Mails" Europäische Spam-Gegner haben seit Anfang 1999 ihr eigenes Sprachrohr - nämlich die EuroCAUCE. Die in Zusammenarbeit mit der in den USA ansässigen Coalition Against Unsolicited Commercial E-Mails gegründete EuroCAUCE wird sich auf die gleiche Weise Ufer Internet-Benutzer und Provider einsetzen wie schon die CAUCE, die die weltweit größte im Internet ansässige Organisation dieser Art ist. "Sowohl das Recht auf freie Meinungsäußerung als auch das Recht, in Ruhe gelassen zu werden, sind in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert", sagt George Mills, Vorsitzender pro tempore der EuroCAUCE. "Die Gründung der Europäischen Union (EU) basiert auf diesen Rechten, sie dienen als Richtlinien Ufer alle Mitgliedsländer des Europarates. Daran halten wir uns auch."

Über 95% der unaufgeforderten Werbe-E-Mails (engl.: "Unsolicited Commercial E-Mails" - UCE) kommen Anfang 1999 noch aus den USA. Die Anzahl der aus Europa stammenden UCE ist allerdings steigend. Sollte der amerikanische Gesetzgeber UCEs beschränken, könnte dies einen dramatischen Anstieg in Europa zur Folge haben. "Wir müssen sichergehen, dass wir global gegen UCEs vorgehen, da die internationale Gemeinschaft durch das Internet immer mehr zusammenwächst", so Mills.
 

  Bücher zum Thema:
 


Bestellungen aus Deutschland werden von unserem Partner AMAZON.de versandkostenfrei
und ohne Mindestbestellwert bearbeitet!

Noch mehr ausgewählte Bücher gibt es bei BAUBUCH.de.

   
Infos / Bestellung

    

 

  (zurück) zum Glossar:

  
Copyright: Alfons Oebbeke, Neustadt 1997 bis 1999
Navigation ohne Frames:
 
l-aecweb.gif (761 Byte)- glossar-
# A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z