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wichtige Regeln für die Auswahl eines de-Domain-Namens:
- Ein gültiger Domain-Name besteht aus Zahlen, Buchstaben und dem Zeichen "-"
(Bindestrich),
- wobei er mit einer Zahl oder einem Buchstaben beginnen und enden muß.
- Das Zeichen "-" (Bindestrich) ist weder am Anfang noch am Ende zulässig.
- Ein Domain-Name muß mindestens einen Buchstaben enthalten (ansonsten wäre eine
Verwechslung mit IP-Adressen möglich).
- Beim Domain-Namen wird nicht zwischen Groß/Kleinschreibung unterschieden.
- Der Domain-Name endet mit einem Buchstaben oder einer Zahl.
- Die Mindestlänge des Domain-Namens beträgt 3 Zeichen.
- Die Namen bestehender TopLevelDomains (arpa, com, int, gov, mil, nato, net, org, edu
...), 1- und 2-buchstabige Abkürzungen sowie deutsche Kfz-Kennzeichen sind als
Domain-Namen nicht zulässig.
- Eine weitere, eigene Unterteilung ist möglich (direkte Subdomain von uni-karlsruhe.de
ist z.B. rz.uni-karlsruhe.de).
- Die antragstellende Organisation ist bei der Wahl des Domainnamens selbst für die
Einhaltung des Namensrechts verantwortlich, evtl. auftretende Konflikte mit eingetragenen
oder geschützten Namen sind zu beheben. Der Antragsteller VERSICHERT DURCH DEN ANTRAG,
KEINE RECHTE DRITTER ZU VERLETZEN. Ansprechpartner, an den sich Dritte bei Problemen
wenden können, ist der sogenannte "admin-c"
der Domain, deshalb muß dieser immer innerhalb der Organisation, für die die Domain
beantragt wurde, angesiedelt sein.
Die Anmeldung deutscher Domains erfolgt bei DENIC eG. International - zum Beispiel zur Anmeldung con com-Domains -
muß man sich an das InterNIC
wenden.
Mehr über die Anmeldung von Domain-Namen und Recherche-Möglichkeiten für freie
Domains unter www.archmatic.com/domain
und Namestake.com.
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