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Bücher zum Thema:
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http://www.archmatic.com/glossar/z_domain.htm

Domain: Themen-Überblick
Domain: Regeln für die Auswahl einer de-Domain
Domain: Meldungen zum Domain-Handel
Domain: admin-c, tech-c, zone-c
DNS
KK-Antrag / -Update

siehe auch (auf anderen Glossar-Seiten):

HTML: Web-Design, Web-Präsenz
Internet

siehe auch Beitrag im AEC-WEB (nur mit einer Online-Verbindung):

Recherche freier Domain-Namen

      
 


 

 
Domain, Domain-Name

Jeder im INTERNET angeschlossene Computer wird mit einer Domain-Bezeichnung (Domain: engl. für Gebiet) angesprochen. Domain-Namen erleichtern das Identifizieren von Internet-Adressen. Deren Endung - etwa ".com" oder ".de" - wird als Top-Level-Domain bezeichnet und gibt Aufschluß über Art oder Standort des Internet-Rechners (".de" = Deutschland). Die davorstehende Sub-Domain liefert zusätzliche Informationen: "xy.informatik.fh-z.de" wäre also der Rechner "xy" des Fachbereichs Informatik der Fachhochschule "z" (siehe auch Netzklassen).

Ein kleiner Überblick über die wichtigsten Top-Level-Domains - TLDs (grüne markierte Domain- Bezeichnungen werden zur Zeit diskutiert / sind noch nicht gebräuchlich): 

thematische Domains:

 


 
ART

Kunst

COM kommerzielle Unternehmen
EDU Education /
Bildungseinrichtungen
FIRM kommerzielle Firmen
GOV Gouvernement / Regierung
INFO Information
MIL Militär
NET Netzwerk
NOM persönliche / private Angebote
ORG nichtkommerzielle
Organisationen
REC Freizeit und Unterhaltung
STORE Shopping
WEB Anbieter mit Webbezug

geographische Domains:

 


 
AQ Antarktis
AT Österreich
AU Australien
BE Belgien
BG Bulgarien
BR Brasilien
CA Kanada
CC Insel bei Australien
CH Schweiz
CL Chile
CY Zypern
CZ Tschechien
DE Deutschland
DK Dänemark
EE Estland
ES Spanien
FI Finnland
FR Frankreich
GL Grönland
GR Griechenland
HK Hongkong
HU Ungarn
IE Irland
IL Israel
IN Indien
IS Island
IT Italien
JO Jordanien
KR Korea
KW Kuwait
LU Luxemburg
LV Lettland
MX Mexiko
MY Malaysia
NL Niederlande
NO Norwegen
NZ Neuseeland
JP Japan
PL Polen
PR Puerto Rico
PT Portugal
RU Rußland
SA Südafrika
SE Schweden
SG Singapur
SI Slowenien
SK Slowakei
TH Thailand
TN Tunesien
TO Togo
TR Türkei
TW Taiwan
UK Großbritannien
US USA
VA Vatikan
VE Venezuela
 


   
wichtige Regeln für die Auswahl eines de-Domain-Namens:
  • Ein gültiger Domain-Name besteht aus Zahlen, Buchstaben und dem Zeichen "-" (Bindestrich),
  • wobei er mit einer Zahl oder einem Buchstaben beginnen und enden muß.
  • Das Zeichen "-" (Bindestrich) ist weder am Anfang noch am Ende zulässig.
  • Ein Domain-Name muß mindestens einen Buchstaben enthalten (ansonsten wäre eine Verwechslung mit IP-Adressen möglich).
  • Beim Domain-Namen wird nicht zwischen Groß/Kleinschreibung unterschieden.
  • Der Domain-Name endet mit einem Buchstaben oder einer Zahl.
  • Die Mindestlänge des Domain-Namens beträgt 3 Zeichen.
  • Die Namen bestehender TopLevelDomains (arpa, com, int, gov, mil, nato, net, org, edu ...), 1- und 2-buchstabige Abkürzungen sowie deutsche Kfz-Kennzeichen sind als Domain-Namen nicht zulässig.
  • Eine weitere, eigene Unterteilung ist möglich (direkte Subdomain von uni-karlsruhe.de ist z.B. rz.uni-karlsruhe.de).
  • Die antragstellende Organisation ist bei der Wahl des Domainnamens selbst für die Einhaltung des Namensrechts verantwortlich, evtl. auftretende Konflikte mit eingetragenen oder geschützten Namen sind zu beheben. Der Antragsteller VERSICHERT DURCH DEN ANTRAG, KEINE RECHTE DRITTER ZU VERLETZEN. Ansprechpartner, an den sich Dritte bei Problemen wenden können, ist der sogenannte "admin-c" der Domain, deshalb muß dieser immer innerhalb der Organisation, für die die Domain beantragt wurde, angesiedelt sein.

Die Anmeldung deutscher Domains erfolgt bei DENIC eG. International - zum Beispiel zur Anmeldung con com-Domains - muß man sich an das InterNIC wenden.

Mehr über die Anmeldung von Domain-Namen und Recherche-Möglichkeiten für freie Domains unter www.archmatic.com/domain und ’Namestake.com’.
 

 


 

Handel mit Domain-Namen ist unzulässig
(Meldung von Mitte 1998)

Ein Bundesgericht in Kalifornien hat im April 1998 entschieden: wer Internet-Domain-Namen registriert, um sie anschließend verkaufen zu können ("Domain-Grabber"), verletzt Firmenrechte an registrierten Warenzeichen. Im konkreten Fall ging es um Dennis Toeppen, der die Namen "panavision.com" und "panaflex.com" für sich registriert hatte und sie an Panavision verkaufen wollte. "Selbst wenn der Anbieter des Namens die Domain selbst noch nie genutzt hat, ist eine Verkaufsabsicht schon als kommerzielle Nutzung zu werten und damit eine Verletzung der Rechte des Warenzeichens." Die Rechtsprechung zugunsten der Inhaber der Namensrechte setzt sich damit weiter durch. Selbst wenn der Inhaber eines Namens keine Firma, sondern ein Verein ist, stellen die meisten Gerichte dessen Anspruch höher als die Registrierung der Domain-Namen. Auf Deutschland läßt sich diese Rechtsprechung aber wohl nicht unmittelbar übertragen: www.nic.de/Domains/reservedDomains.html

An- und Verkauf von Webadressen über Domainbörsen
Tausende von Mark für knackige deutsche Domains
(Meldung von c't - Heise Verlag - vom 12.8.1999)

Seit Firmen den Wert eines Namensschildes im Internet entdeckt haben, explodieren die Preise für Webadressen.
Mittlerweile bieten diverse Domainbörsen ihre Dienste zur Vermittlung zwischen Verkäufern und Kaufinteressenten an, berichtet das Computermagazin c't in der Ausgabe 17/99. Diese Börsen verstehen sich als Foren der Koordination von Angebot und Nachfrage. Man kann über sie Domains mieten, kaufen oder zum Verkauf anbieten. Typischerweise werden E-Mails zwischen Verkäufer, der sich die entsprechende Domain hat registrieren lassen, und Kaufinteressent hin- und hergereicht. Das lassen sich einige Domainbörsen mit saftigen Provisionen bezahlen; andere arbeiten jedoch kostenfrei für Käufer und Verkäufer.
URLs entwickeln sich zum Spekulationsobjekt und versprechen enorme Profite. Zwischen 5.000 und 10.000 Mark kostet eine knackige .de-Domain durchschnittlich. Die deutsche Webadresse shopping.de kostete sogar 70.000 Mark; die internationale Adresse altavista.com wechselte für 3,3 Millionen Mark den Besitzer. Die Zahl der Adressen, die zum Verkauf stehen, reichen je nach Anbieter von 150 bis über 1.000. Es gibt jedoch keinen Hinweis auf tatsächliche Umsätze der Domainbörsen. Die Nachfrage ist derzeit nicht gerade stürmisch.
Domainhandel spielt sich in einer rechtlichen Grauzone ab (siehe oben). Noch fehlen klare Richtlinien und Grundsatzurteile. Systematischer Handel mit Domainnamen stellt in jedem Fall ein Risiko dar, denn abmahnwütige Anwaltskanzleien haben sich schon darauf spezialisiert, Verstöße gegen die Namens-, Marken- oder Urheberrechte Dritter zu reklamieren. "Wer einen geschützten Begriff als Domain anmeldet, wird weder am Besitz Freude haben, noch die Domain profitabel verkaufen können", erklärt c't-Redakteur Thomas Schult.

 


 

 
Domain-Einträge enthalten folgende Ergänzungen:

  • admin-C / Administrativer Kontakt
    Verantwortliche Autorität für die Domain, hier ist nur eine Person anzugeben, diese kann mit dem technischen Kontakt übereinstimmen, ist aber der allgemeine Ansprechpartner bei Rückfragen. Sie/Er ist 'BesitzerIn' der Domain und für die Einrichtung von Subdomains und die Einhaltung des Namensrechts verantwortlich. Als solcher MUSS sie/er in der Organisation angesiedelt sein, für die diese Domain eingetragen wird (siehe Abschnitt 2. 'descr:'). Der admin-c übernimmt die rechtliche Verantwortung, wenn die antragstellende Organisation nicht oder nicht mehr existiert oder keinen allgemeinen Gerichtsstand (§§ 13, 17 ZPO) in Deutschland hat oder sonst nicht oder nicht mehr erreichbar ist. Die Person muß mit dem nic-hdl angegeben werden und in der RIPE-Datenbasis eingetragen sein. Der admin-c muß eine natürliche Person sein, die ihren allgemeinen Gerichtsstand (§§ 13, 17 ZPO) in Deutschland hat.
     
  • tech-c / Technischer Kontakt
    Die Person(en), die die technische Abwicklung in der Organisation/für die Organisation vornehmen, dieses können mehrere sein oder auch mit dem administrativen Kontakt übereinstimmen. Die Person muß mit dem nic-hdl angegeben werden und in der RIPE-Datenbasis eingetragen sein. (Oftmals ist hier der Provider eingetragen.)
     
  • zone-c / Zonen-Kontakt
    Die Person, die den Nameserver betreut. Diese Angabe ist nur notwendig sofern ein eigener Nameserver für die Domain delegiert ist/werden soll. Bitte unbedingt eine Person angeben, selbst wenn im 'start of authority' Ressource Record des Nameservers eine funktionale Mailadresse (z.B. hostmaster@domain.de, netadm@domain.de ) angegeben wird. Die Person muß mit dem nic-hdl angegeben werden und in der RIPE-Datenbasis eingetragen sein. Der zone-c kann jedoch auch ein Roleobjekt sein.
     
 


 

DNS

Abkürzung für "Domain Name Service", "-Server" oder "-System". DNS ist ein dezentraler Dienst, der Rechner-Namen bzw. INTERNET-Adressen im Klartext (z.B. www.glossar.de) und IP-Adressen (z.B. 209.204.209.212) einander zuordnet. Für jeden Server beziehungsweise für jedes LAN mit INTERNET-Anschluß, muß ein DNS-Server diese Informationen verwalten. Sobald eine Seite im Internet angewählt wird, fragt der Browser zuerst einen Domain Name Server. Dieser meldet die entsprechende numerische Adresse zurück, worauf der Browser eine direkte Verbindung zu IP-Adresse aufbauen kann.

Der Server-Hersteller CISCO beschreibt "DNS" genaustens: www-europe.cisco.com/warp/public/787/17.html

Nur damit es nicht verloren geht ;-) In der Biologie steht DNS übrigens fuer "Desoxyribonucleinsaeure", die Substanz der Erbinformation.

KK-Antrag / -Update

Abkürzung für Konnektivitäts-Koordinations-Antrag /-Update, wodurch die (möglicherweise erzwungene) Umstellung einer Domain auf einen anderen Provider erfolgt.
 

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